AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

1.1 Hana Hahne, im Folgenden bezeichnet als „Coach“, erbringt Dienstleistungen in Beratung und Coaching für Privatkunden und Firmenkunden in Einzelsitzung sowie Veranstaltungen für Gruppen und Teams für Firmenkunden, im Folgenden bezeichnet als „Auftraggeber“.

1.2 Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegen nehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die an einer Veranstaltung teilnimmt, im Folgenden bezeichnet als „Klient“. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Coaches. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Klienten ein, es sei denn, mit dem Klienten wird eine separate Vertragsbeziehung eingegangen, wodurch er zum Auftraggeber wird.

 

2. Anfrage und Buchung

2.1 Anfragen für Coachings sind formlos und erfolgen (fern) mündlich oder schriftlich. Im Rahmen des Business Coaching führen sie zu einem unverbindlichen Kennenlerntermin und einer schriftlichen Leistungsbeschreibung durch den Coach.

2.2 Die Buchung eines Business Coaching kommt zustande, sobald der Auftraggeber/Klient die Leistungsbeschreibung sowie Terminierung schriftlich bestätigt hat. Im Personal Coaching erfolgt die Buchung durch die Terminvereinbarung.

2.3 Mit der bedingten Auftrags- oder Terminbestätigung erklärt der Auftraggeber zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.

 

3. Leistungen
3.1 Die Ziele, Themeninhalte und der Umfang des Business Coachings ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, des Personal Coachings aus der jeweils individuellen Absprache.

3.2 Die Leistungserbringung erfolgt durch den Coach persönlich.

3.3 Der Coach legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.

3.4 Stellt der Coach während der Durchführung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber/Klient vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines Ermessensspielraumes. Der Coach wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit den Auftraggeber/Klient zum frühest möglichen Zeitpunkt besprechen. Es besteht kein Recht des Auftraggebers/Klienten, das Honorar oder die Gebühr zu kürzen.

3.5 Der Coach wird nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber/Klienten den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für Erfolg und Nachhaltigkeit der Leistung ist eine Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber/Klienten erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch den Coach allein nicht gegeben werden.

 

4. Abgrenzung zur Psychotherapie

4.1 Coaching ist keine Psychotherapie und ersetzt diese auch nicht. Psychotherapie ist die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen.

4.2 Coaching basiert auf einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Klient und Coach, in der das zuvor formulierte Coaching Ziel bearbeitet wird. Das Ergebnis von Coaching ist nicht die Linderung oder Heilung psychischer Beschwerden sondern dient der Selbstreflexion und der Weiterentwicklung auf persönlicher oder beruflicher Ebene.

 

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

5.1 Eine Coaching Sitzung umfasst in der Regel 60 bis 120 Minuten. Die Dauer von Gruppen- und Teamveranstaltungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

5.2 Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zu entrichten.

5.3 Reduzierte Honorarsätze und Rabatte sind möglich durch den Abruf von Leistungspaketen innerhalb einer definierten Frist. Die Details regelt die Leistungsbeschreibung in ihrer gültigen aktuellsten Fassung.

5.4 Der Auftraggeber übernimmt die für die Reise zwischen Ausgangsort und Zielort (vom Auftraggeber gewünschter Veranstaltungsort) eventuell anfallende Kosten für Reisezeiten sowie die anfallenden Reisekosten. Die Abrechnung von Reisezeiten erfolgt nach benötigter Zeit für die Reise zwischen Ausgangsort und Zielort. Die Abrechnung von Reisekosten z.B. Bahn, Taxi erfolgt nach Aufwand des Coaches entsprechend der Belege; bei Pkw-Fahrten erfolgt die Abrechnung in Eurocent pro Kilometer Fahrtstrecke zwischen Ausgangsort und Zielort.

5.5 Zusätzliche Leistungen wie Vorbereitungs- und Koordinationsaufwand (Telefonate, Briefe, Mails, Terminplanungen), Erstellung von Protokollen, Feedback- und Evaluationsbögen, Bilanzierungsgesprächen und Präsentationen erfolgen nach dem vereinbarten Honorar der geltenden Leistungsbeschreibung.

5.6 Eine Verpflichtung zur Zahlung des Honorars besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nicht oder nur teilweise besucht wurde und auch bei Nichterreichen des Coaching Ziels.

5.7 Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber/Klient kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Veranstaltungen. Der Coach ist berechtigt, den Auftraggeber/Klient bei Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseinganges vor Beginn einer Veranstaltung von einer Veranstaltung auszuschließen.

 

6. Vertragsdauer, Ausfallhonorar und Durchführungshindernisse

6.1 Der Vertrag zwischen Auftraggeber/Klient und Coach gilt unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 5 Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

6.2 Sofern der Auftraggeber/Klient verhindert ist, kann er den Termin mindestens 2 Tage vorher absagen. Andernfalls beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Honorars. Sagt der Auftraggeber den Termin innerhalb 24 Stunden vor Terminbeginn ab, wird das vereinbarte Honorar berechnet.

6.3 Kann der Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm unverschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist der Coach verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Coach sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

7. Datenschutz

Der Datenschutz beruht auf den gesetzlichen Grundlagen der DSGVO und ist in der Datenschutzerkärung separat ausgewiesen.

 

8. Geheimhaltungs- und Schweigepflicht

8.1 Die Inhalte des Coachings / der Veranstaltung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, geheim zu halten.

9. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte

9.1 Der Auftraggeber/Klient erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den Coaching-Prozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. Medikamente einnehmen, ist der Coach vor Beginn einer Veranstaltung zu informieren. Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Auftraggebers / Klienten berechtigt den Coach, den Auftraggeber/Klient von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung auszuschließen.

9.2 Der Ausschluss von Auftraggebern / Klienten von Veranstaltungen oder Teilen von Veranstaltungen aufgrund von körperlichen, geistigen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die der Coach feststellt, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Schaden und Nutzen für den Auftraggeber/Klienten nach allgemeinmenschlichem Ermessen und bedeutet keine Diskriminierung.

9.3 Der Anspruch auf Entrichtung des Honorars bleibt in Ausschlussfällen in vollem Umfang bestehen.

 

10. Haftung
10.1 Der Auftraggeber/Klient achtet auch seine persönlichen Gegenstände selbst. Der Coach haftet für den Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen nicht.

10.2 Der Auftraggeber / Klient stellt den Coach von der Haftung von Schäden frei, die der Coach durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.

10.3 Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers/Klienten ist ausgeschlossen.

10.4 Der Auftraggeber/Klient darf gegen Forderungen durch den Coach nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

11. Schlussbestimmungen
11.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.

11.2 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

11.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4  Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb drei Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt.

11.5 Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurück zu führen.

11.6 Als Gerichtsstand wird der Ort des Coachings vereinbart, nicht der Hauptsitz des Auftraggebers.                                                                      

Hana Hahne

 

Heilpraktikerin für Psychotherapie

Systemisch-integrativer Coach

 

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